 | Urteil: Wer den Chefarzt bezahlt, muss auch von ihm behandelt werden
 20.06.2008 | Patienten, die für eine Behandlung durch den Chefarzt bezahlen, haben auch Anspruch darauf, berichtet die "Apotheken Umschau" unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen III ZR 144/7). Kann der Arzt eine Operation etwa wegen eines Urlaubs nicht selbst vornehmen, muss der Patient darüber so früh wie möglich informiert werden und die Möglichkeit erhalten, den Eingriff - wie ein gesetzlich Versicherter - ohne Zuzahlung vom diensthabenden Arzt vornehmen zu lassen.
Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 6/2008 B liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben. | |